Auf die Einhaltung der hygienerechtlichen Vorschriften legen wir größten Wert.
Der perfekte Kreislauf der Instrumentenaufbereitung besteht aus drei Schritten:
Schritt 1 Reinigung und Desinfektion |
Schritt 2 Verpackung |
Schritt 3 Sterilisation |
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Reinigungs- und Desinfektionsgerät gem. DIN EN ISO 15883 |
Siegelgerät gem. DIN EN ISO 58953-7 |
Autoclav Typ B gem. DIN EN ISO 13060 |
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Risikoeinstufung
In unserer Praxis verwenden wir Medizinprodukte bei einer grundsätzlichen Risikoeinstufung von unkritisch bis bei erhöhtem Anwendungsrisiko kritisch A. Um Ihnen die höchste Sicherheit bieten zu können, betrachten wir bei der Aufbereitung all unsere Instrumente wie kritisch A.D.h. nach der Reinigungs- und Desinfektionsphase im RDG kommt der Sterilgutverpackung dabei die Aufgabe einer Barriere für Mikroorganismen nach der Sterilisation zu. Allein die Verpackung ist dafür verantwortlich, dass das fachgerecht aufbereitete Instrument bis zur Anwendung am Patienten auch steril bleibt. Auch bei der Wahl des Autoklaven (Dampfsterilisators) haben wir uns für die höchstmögliche Kategorie (Typ B) für Ihre Sicherheit entschieden, die auch die Sterilisation von Hohlkörperinstrumenten zulässt. Wir liegen bei der in unserer Praxis festgelegten Hygienekette über den in den gültigen Hygienerichtlinien festgelegten Mindestanforderungen für Podologen.
Traceability
Die Rückverfolgbarkeit bedeutet, dass durch Dokumentation und Vergabe von Chargennummern jederzeit festgestellt werden kann, wann, wo und durch wen welcher Schritt in der Hygienekette
durchgeführt wurde.
Sachkenntnis
Das komplette Pfersich-Team besitzt die Sachkenntnis gem. § 4 (3) Medizinproduktebetreiber-Verordnung (MPBetrV). Diese Sachkenntnis beinhaltet Kenntnisse der Hygiene, Gefahrstoffverordnung und Unfallverhütungsvorschriften, Mikrobiologie, Grundlagen der Epidemiologie, und Keimzahlverminderung, Rechtsvorschriften, Qualitätsmanagement, Grundlagen der Sterilisation und natürlich die Aufbereitung von Medizinprodukten im Güterkreislauf.